Anmeldung für ein persönliches Gespräch

Einfach Kontakt aufnehmen – per Mail oder Telefon

Wenn Sie sich anmelden möchten, können Sie das entweder in meiner Telefonsprechstunde, per E-Mail oder über den Anrufbeantworter des Praxistelefons. Hinterlassen Sie mir eine Nachricht mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer und ich rufe zeitnah zurück, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Gerne können Jugendliche auch selbst anrufen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die Verhaltenstherapie gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie der Beihilfe, d. h. die Kosten werden bei Therapieindikation von der Krankenkasse in aller Regel übernommen. Es ist keine Überweisung erforderlich. Psychotherapie unterliegt der Schweigepflicht und der Freiwilligkeit der Patienten.

Telefon: 01573 – 3 34 66 90
E-Mail: info@kjp-seifert.de

ANMELDEFORMALITÄTEN

Vor dem Beginn einer Therapie stehen mindestens zwei, maximal sechs probatorische Sitzungen. Diese ersten Gesprächen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen zudem, ob für Ihr Anliegen eine ambulante Psychotherapie geeignet ist und ob Sie diese in meiner Praxis bei mir wahrnehmen möchten. Die probatorischen Sitzungen sind nicht antragspflichtig und werden von der Krankenkasse übernommen.

Um eine ambulante Psychotherapie zu beginnen, muss ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Hierfür füllen Sie ein Formular aus, das Sie von mir erhalten, lassen sich vom Kinder-/Hausarzt einen Konsiliarbericht ausstellen und ich beantrage dann mit diesen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten.

Jugendliche über 15 Jahren können theoretisch selbstständig, ohne Einwilligung der Eltern, einen Antrag auf Psychotherapie stellen.

Bei Bewilligung des Antrages werden für PatientInnen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr alle Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Bei Privatkassen/Beihilfeberechtigten sind manchmal Zuzahlungen zu leisten oder die Kontingente für Psychotherapie begrenzt, hierfür erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer jeweiligen Kasse/Beihilfe. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahlung ist ebenfalls möglich.

NEU – 2017 wurde die psychotherapeutische Sprechstunde eingeführt

Sie ist als erstes orientierendes Angebot gedacht, das ohne lange Wartezeit zügig wahrgenommen werden kann. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient zur Information und als erste Abklärung, ob und wenn ja, welche krankheitswertige psychische Störung vorliegen könnte, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist oder auch, ob weitere andere fachspezifische Hilfen notwendig sind. Am Ende der Sprechstunde (mindestens 50 Minuten, auch mehrere Termine möglich) wird eine allgemeine sowie eine individuelle Patienteninformation ausgehändigt, die das Ergebnis der Sprechstunde festhält (u.a. werden darin die Termine, Diagnose oder Verdachtsdiagnosen, mögliche Empfehlungen für weitere diagnostische Abklärungen oder sonstige Hilfsangebote festgehalten). Der Patient/die Patientin entscheidet selbst darüber, ob er sich an die Empfehlungen hält und ist nicht zu deren Einhaltung verpflichtet.
Die Sprechstunde kann auch bei einem anderen Therapeuten in Anspruch genommen werden, bzw. worden sein, als bei dem man dann die eigentliche Therapie beginnt/beginnen möchte.

Die psychotherapeutische Sprechstunde stellt noch keine Psychotherapie oder den Beginn einer Psychotherapie dar und wird auch nicht zu den probatorischen Sitzungen gezählt.

Ab dem 01.04.2018 ist die Inanspruchnahme einer Psychotherapeutischen Sprechstunde vor einer verfahrensspezifischen ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Pflicht.

Bitte beachten Sie: Die Sprechstunde findet ausschließlich nach telefonischer Vorvereinbarung statt, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Telefon: 01573 – 3 34 66 90
E-Mail: info@kjp-seifert.de

ERSTGESPRÄCH

Um Ihnen bzw. Ihrem Kind/Jugendlichen gut helfen zu können, bitte ich Sie Folgendes zum Erstgespräch mitzubringen:

  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Vorbefunde und vorhandene Berichte in Kopie
    (Tests, Klinikberichte, ärztliche Berichte, etc.)
  • Zeugniskopien
    (vom 1. Schuljahr bis zum aktuellen)
  • Mutterpass
  • Gelbes Untersuchungsheft
  • ca. 50 Minuten Zeit

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